Welche Unterlagen sind für die LEI-Registrierung nötig?
Für die meisten Unternehmen erfordert eine LEI-Registrierung keine aufwendigen Formalitäten — die rechtlichen Daten, die Sie bereits haben, genügen in der Regel.
Für eine Standardeinheit
In der Regel ist nur nötig:
- der amtliche rechtliche Name;
- die Unternehmensnummer (ZDU);
- der Gesellschaftssitz.
Der Aussteller prüft diese Daten mit dem amtlichen Unternehmensregister, sodass zusätzliche Nachweise oft entbehrlich sind.
Wann zusätzliche Unterlagen nötig sind
In bestimmten Fällen können Nachweise verlangt werden, etwa:
- eine Vollmacht (LoA), wenn der Antrag durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgt;
- bei Fonds und Investmentstrukturen eine Bestätigung der Struktur;
- Belege zu Mutterbeziehungen (Level-2-Daten).
Ein Registrierungsagent teilt Ihnen vorab mit, ob etwas Zusätzliches erforderlich ist.
Siehe auch Wie registriert man einen LEI und LEI-Referenzdaten und Level 2.
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