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LEI unter MiFID II

LEI unter MiFID II

LEI unter MiFID II

MiFID II ist die Regulierung, die den LEI von einer Nischenanforderung zu einer Voraussetzung für den Marktzugang in der gesamten EU gemacht hat, Belgien eingeschlossen.

Die Regel „No LEI, no trade"

Seit dem 3. Januar 2018 wendet MiFID II einen einfachen Grundsatz an: Eine Wertpapierfirma darf keine meldepflichtige Transaktion im Namen eines Kunden ohne gültigen LEI ausführen. In der Praxis kommt die Transaktion ohne LEI schlicht nicht zustande.

Für wen es gilt

Die Anforderung betrifft juristische Personen, die mit Finanzinstrumenten handeln — Aktien, Anleihen, Fondsanteile und andere meldepflichtige Instrumente. Der LEI ist nötig, damit diese Transaktionen korrekt an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden können.

Aufsicht in Belgien

In Belgien wird die Einhaltung von MiFID II von der FSMA (Autorität für Finanzdienste und Märkte) beaufsichtigt.

Siehe auch Wer braucht einen LEI? und LEI unter EMIR.

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