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LEI für Selbstständige und Privatpersonen

LEI für Selbstständige und Privatpersonen

LEI für Selbstständige und Privatpersonen

Der LEI ist vor allem für juristische Personen bestimmt, kann aber in bestimmten Fällen Selbstständige (natürliche Personen) und Privatpersonen betreffen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Der Grundsatz

Der LEI identifiziert juristische Personen an den Finanzmärkten. Die meisten privat handelnden Personen benötigen keinen. Handelt eine Person jedoch in beruflicher Eigenschaft und schließt Transaktionen ab, die eine LEI-Identifizierung erfordern, kann die Anforderung auch sie betreffen.

Wann es nötig sein kann

Ein Selbstständiger mit einem Einzelunternehmen kann einen LEI benötigen, wenn er:

  • in beruflicher Eigenschaft mit Wertpapieren oder Derivaten handelt;
  • eine Partei ist, die nach MiFID II oder EMIR durch einen LEI identifiziert werden muss.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Tätigkeit einen LEI erfordert, wird Ihr Broker oder Ihre Bank in der Regel angeben, ob er verlangt wird.

Siehe auch Wer braucht einen LEI? und LEI für KMU.

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