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LEI für den Handel mit Aktien und Wertpapieren

LEI für den Handel mit Aktien und Wertpapieren

LEI für den Handel mit Aktien und Wertpapieren

Möchte Ihr Unternehmen Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere kaufen oder verkaufen, ist ein LEI eine praktische Voraussetzung.

Warum ein LEI erforderlich ist

Unter MiFID II gilt die Regel „No LEI, no trade": Eine Wertpapierfirma darf keine meldepflichtige Wertpapiertransaktion für eine juristische Person ohne gültigen LEI ausführen. Das gilt für Aktien, Anleihen, Fondsanteile und andere Finanzinstrumente.

Für wen es gilt

Es betrifft jede juristische Person, die mit Wertpapieren handelt — von der großen börsennotierten Gesellschaft bis zur GmbH oder AG, die ihre Rücklagen anlegt. Vor Ihrer ersten Transaktion wird Ihr Broker oder Ihre Bank höchstwahrscheinlich Ihren LEI verlangen.

Der belgische Kontext

In Belgien wird die Aufsicht über den Wertpapiermarkt von der FSMA (Autorität für Finanzdienste und Märkte) ausgeübt.

Siehe auch Wer braucht einen LEI? und LEI für Investmentfonds.

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